Satzung

Satzung des Kreisverbandes Herzogtum Lauenburg e.V. 

 § 1 Name und Sitz 

(1) Der Verein führt den Namen Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Herzogtum Lauenburg e. V. Die Kurzbezeichnung lautet AWO Kreisverband Lauenburg e.V. Er ist in das Vereinsregister in Lübeck, VR 222 GE, eingetragen. 

(2) Das Verbandsgebiet entspricht dem Kreisgebiet Herzogtum Lauenburg. 

(3) Der Sitz des Vereins ist Lauenburg 

(4) Er ist Mitglied der Arbeiterwohlfahrt, Landesverband Schleswig-Holstein e.V. 

 
§ 2 Zweck 

Zweck des Kreisverbandes ist die Erfüllung insbesondere folgender Aufgaben: 

  • Förderung der Wohlfahrtspflege im Sinne des § 66(2) AO 
  • Förderung des ehrenamtlichen Engagements 
  • Förderung des Jugendwerkes der AWO 
  • Förderung der öffentlichen Gesundheitspflege 
  • Förderung der Jugendhilfe im Sinne des § 52 AO 
  • Förderung der Altenhilfe im Sinne des § 52 AO 
  • Förderung der Bildung und Erziehung im Sinne des § 52 AO 
  • Unterstützung von Menschen, die aufgrund ihres körperlichen, geistigen und seelischen Zustandes oder aufgrund ihrer wirtschaftlichen Verhältnisse auf die Hilfe anderer angewiesen sind. 
  • Mitwirkung an den Aufgaben der öffentlichen Sozial-,Kinder-, Jugend- und Gesundheitshilfe 

 
§ 3 Sicherung der Steuerbegünstigung 

(1) Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige bzw. mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung. 

  • Die Satzungszwecke des § 2 werden insbesondere verwirklicht durch 
  •  Vernetzung von Angeboten und Information der Bürger 
  • Schaffung und Unterhaltung bzw. Anregung von Einrichtungen wie Beratungsstellen, Heime und Maßnahmen, Aktionen 
  • Öffentlichkeitsarbeit und Fortbildung 
  •  Zusammenarbeit mit der Selbstverwaltungskörperschaft und der Kommunalverwaltung des Kreises. 

 
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